Seit 1970 steht die Vermessung AVT-ZT-GmbH für Spitzenleistungen in den Bereichen Katastervermessung, Ingenieurgeodäsie, Photogrammetrie, Laserscanning und Geoinformation. Unsere innovativen Lösungen und unser Engagement für Exzellenz haben uns zu einem führenden Unternehmen der Branche gemacht.
Präzise und zuverlässige Vermessungsdienstleistungen zur Sicherung Ihrer Grundstücke und Liegenschaften.
Präzise und zuverlässige Ingenieurvermessung für anspruchsvolle Projekte. Mit modernstem Equipment und professionellen Teams garantieren wir höchste Qualität und sorgfältige Dokumentation. Unter jeder Bedingung.
Effiziente Drohnenbefliegung bis 5km², darüber hinaus sind Befliegungen mit unseren Flugzeugen und Helikoptern möglich. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung können wir Ihnen präzise Daten aus Luftbildern, Laserscanning, Thermal- und Hyperspektralbildern liefern.
Hierbei verfügen wir über Drohnenpiloten an mehreren AVT-Standorten in Österreich, Deutschland und Italien.
Effiziente Abbildung von Landschaften und Infrastrukturen für CAD- und GIS-Plattformen. Digitale Leitungsinformationssysteme (LIS) sichern Daten von Gemeinden und Betreibern. Über 50 Jahre Erfahrung in Vermessung und GIS-Datenmanagement. Modernste Technik zur Ortung von Leitungen und Lecksuche.
Entdecken Sie unsere hochpräzise 3D-Laserscanning-Technologie für maßgeschneiderte und effiziente Lösungen! Mit modernstem terrestrischen Laserscanning (TLS) erfassen wir Strukturen und Gelände in präziser Genauigkeit. Unsere Dienstleistungen umfassen digitale Bauwerksmodelle (BIM), Virtual Reality für Planungen sowie visuelle Bauprojektdarstellungen. So bringen wir Ihre Vision in greifbare Nähe – innovativ, präzise und verlässlich.
Ob großes Vermessungsprojekt oder spezielle Sonderanforderungen – wir sind Ihr verlässlicher Partner im Vermessungswesen und bieten Ihnen stets die passende Lösung.
Gerne können Sie sich unter avt@avt.at oder +43 50 6930 melden.
Seit 1997 ist die IDC einer der führenden Anbieter von EDV-Dienstleistungen im Tiroler Oberland. Mit der langjährigen Erfahrung in den Bereichen IT-Solutions, GEOSI-Software, BricsCAD und Tourismus-Marketing ist die IDC Ihr Ansprechpartner.
Als Teil der AVT Gruppe verfügt die Airborne Sensing GmbH über mehr als 50 Jahre Erfahrung im Bereich Luftbildbefliegung, Photogrammetrie und Vermessung. Mit Standorten in Greven (DE), Imst (AT) und Trento (IT) erledigt die Airborne Sensing von Laserscannings bis zu Waldanalysen jegliche Aufträge im europäischen Luftraum.
Häufige Fragen – Wir haben Antworten
Für die Planung ist ein Lage- und Höhenplan notwendig. Je nach Bauvorhaben enthält dieser neben Gelände, vorhandenen Gebäuden am Grundstück, Mauern, Zäune, Kanaldeckel, ... auch die Gebäude auf den Nachbargrundstücken. Oft sind die Dächer (First und Traufe) der Nachbargebäude wichtig für die Planung.
Steht auf dem Grundstück ein altes Gebäude, ist dieses in seinen Umrissen zu erfassen, damit die Kubatur bei der Ermittlung der Anschlussgebühren seitens der Gemeinde wieder abgezogen werden kann.
Kontrolle der Grenzen: Für ein Bauvorhaben ist es essentiell über die Grenzen genau Bescheid zu wissen. Es gibt viele Gründe warum die Grenzen in der Natur nicht immer genau mit jenem im Kataster zusammen stimmen.
Für die Einreichung des Bauvorhabens bei der Gemeinde ist ein Lageplan nach Tiroler Bauordnung §31 notwendig. Dieser muss kontrollierte Grenzen ausweisen und das geplante Bauprojekt ebenso darstellen wie einen vorhandenen Altbestand.
Im Rahmen der Bauabwicklung ist die Absteckung eines Schnurgerüsts §38(2) TBO notwendig, damit die Baufirma cm-genau den Bau ausführen kann und am Ende die Abstände zu den Nachbarn exakt eingehalten werden.
Nach Baufertigstellung muss eine Höhenkontrolle §38(3) TBO erfolgen.
Die Gemeinde kann eine "Schlussvermessung" nach Tiroler Bauordnung fordern, mit welcher die Richtigkeit der Bauausführung kontrolliert wird und wodurch der neue Baubestand korrekt und vollständig im Kataster eingetragen wird. Eine Schlussvermessung wird in der Regel im Baubescheid gefordert und oft beteiligt sich die Gemeinde bei den Kosten dafür.
Wie beim Autokauf variieren die Kosten stark aufgrund der Aufgabenstellung, der Größe des Grundstücks und der Qualität der Grenzen. Ganz allgemein kann gesagt werden, dass eine einfache Grundteilung ab 1.500,-€ oder ein TBO-Plan §31 für ein Einfamilienhaus ab 700,-€ zu haben ist. Bezahlen Sie weniger, dann muss die Qualität angezweifelt werden, denn dann ist der Grundaufwand für die notwendigen Arbeiten nicht gedeckt.
Im schlimmsten Fall kann es zu einer Überbauung und einem Abbruchbescheid kommen. Verlassen Sie Sich keinesfalls auf ungeprüfte Grenzpunkte, kontaktieren Sie immer den Vermesser ihres Vertrauens.
Der Ziviltechniker für Vermessungswesen ist befugt sämtliche Vermessungen durchzuführen. Grenzfeststellungen, Grundteilungen und Ähnliches dürfen nur von ihm gemacht werden. Bei Lage- Höhenplänen, Bauabsteckungen und Ähnlichem ist auch das Ingenieurbüro für Vermessungswesen ein geeigneter Ansprechpartner.
Jeder Ziviltechniker verfügt über ein abgeschlossenes Studium für Vermessungswesen und trägt den Titel Diplom Ingenieur. In der Regel führt er den Bundesadler in seinem Schriftzug oder Logo. Die Bezeichnung ZT, Ziviltechniker oder Zivilgeometer darf nur er tragen.
Das ist leider nicht immer eindeutig feststellbar. Nur wenn Koordinaten und Angaben über die Vermarkung (Grenzstein, Mauerecke, ...) eindeutig mit der Natur übereinstimmen, kann davon ausgegangen werden, dass es sich um denselben Grenzpunkt handelt wie bei der letzten offiziellen Vermessung durch einen Ziviltechniker.
Mit dem "Kataster" meint man sämtliche Informationen, die für Grenzen und Grundstücke relevant sind. Dazu gehört neben historische Vermessungsurkunden, amtlichen Festpunkten, Koordinaten und Berechnungsprotokolle nicht zuletzte auch das Grundbuch. Über die letzten 200 Jahre waren die wesentlichen Entwicklungsstufen der Josephinische Kataster (benannt nach Kaiser Joseph), dann der Franziszeische Kataster (Kaiser Franz) und heutzutage die Digitale Katastralmappe (DKM).
Das Grundbuch ist die öffentlich zugängliche Sammlung sämtlicher Unterlagen, die zum Erwerb und Verkauf von Immobilien notwendig sind. Nur die Eintragung im Grundbuch führt am Ende des Tages dazu, dass man Eigentümer einer Immobilie wird. Um mit einem neuen Grundstück (z. Bsp. einem Bauplatz) "ins Grundbuch zu kommen" braucht es verpflichtend einen Kaufvertrag und eine Vermessung. Erwirbt man ein Grundstück (ohne dieses zu verändern) ist ein Kaufvertrag ausreichend.
Wenn auf einer Vermessungsurkunde ein Grundstück dreimal unterstrichen ist - z. Bsp. 2307/2 - dann wurde es bereits im rechtsverbindlichem Grenzkataster eingetragen. Das bedeutet, dass es bereits einmal vollständig vermessen wurde und dass für alle Grenzen Unterschriften der Eigentümer und Nachbarn vorliegen. Es kann in diesem Fall keine Ersitzung an Grund und Boden mehr geben. Alle Grundstücke, die nicht mit "___" dreimal unterstrichen sind, haben diese Eigenschaft nicht, sie befinden sich noch im sogenannten "Grundsteuerkataster".
Jemand, der über 30 Jahre, ununterbrochen und ohne Beschwerden des eigentlichen Grundeigentümers den Besitz auf einem Grundstücksteil ausübt, der hat dieses Grundstück bzw. einen Teil davon ersessen. Bei einer Ersitzung sind sich die betroffenen Grundstückeigentümer in der Regel einig darüber, wem welcher Teil des Grundstücks gehört. Sofern ein Streit über eine Ersitzung entsteht, muss der ununterbrochene und über 30 Jahre ehrlich ausgeübte Besitz nachgewiesen werden. "Ehrlich" oder "redlich" bedeutet hier, dass man aufgrund der verfügbaren Informationen, der Situation in der Natur usw. ... davon ausgehen konnte, dass einem der betroffene Grund gehört.
Prinzipiell Nein. Wenn das Grundstück im rechtsverbindlichen Grenzkataster eingetragen ist, dann kann man sich auf die Grenzen und die Fläche verlassen.
Das ist abhängig vom Alter der Vermessung und kann zwischen wenigen Zentimetern (z. Bsp. ein Bauplatz aus den 90er Jahren) und sogar mehreren Metern differieren (Waldgrundstück, welches letztmalig bei der Anlegung der Katastralmappe vermessen wurde).
Mit einer Mappenberichtigung ist in der Regel die Korrektur der "alten Katastralmappe" gemeint. Die Grundgrenzen stammen dabei meist aus den Jahren 1850 bis 1865. In einer Grenzverhandlung wird die Grenze in der Natur begangen, den Eigentümern werden sämtliche Informationen, die es zum Grundstück gibt, vorgelegt und erklärt. In einer Vermessungsurkunde wird der einvernehmliche Grenzverlauf festgelegt und unterschrieben und im Kataster eingetragen.
Ein Gutachter im Vermessungswesen ist ein qualifizierter Sachverständiger, der bei Grenzstreitigkeiten, Wertschätzungen von Grundstücken oder bei der Beurteilung von Vermessungsdokumenten hinzugezogen wird. Er erstellt fundierte Gutachten, die vor Gericht oder bei Behörden als Entscheidungsgrundlage dienen können. Gutachter verfügen über besondere Fachkenntnisse und sind oft langjährig erfahrene Ziviltechniker für Vermessungswesen.
Ein Prüfsachverständiger im Vermessungswesen ist ein besonders zertifizierter Experte, der die Richtigkeit und Vollständigkeit von Vermessungsarbeiten überprüft. Er wird häufig von Behörden oder Gerichten beauftragt, um komplexe Vermessungsfälle zu begutachten oder die Arbeit anderer Vermesser zu kontrollieren. Prüfsachverständige müssen strenge Qualifikationskriterien erfüllen und werden meist von der zuständigen Kammer oder Behörde bestellt.
Unser Erfolg basiert auf Innovation, Zuverlässigkeit und Kundenorientierung. Wir setzen neue Maßstäbe in der Branche und passen uns flexibel Ihren individuellen Anforderungen an. Mit einem Team hochqualifizierter Experten unterstützen wir Sie, um Ihre Ziele effizient zu erreichen.
Nachhaltigkeit liegt uns am Herzen: Wir sind stolz auf unsere Klimazertifikate in Tirol und im Allgäu, die unser Engagement für Umweltschutz unterstreichen.
Als aktives Mitglied der Kammer und der Prüfungskommission in Bayern fördern wir zudem die Qualitätsstandards und Weiterbildung in unserer Branche. So bleiben wir immer am Puls der Zeit.