Katastervermessung

Rechtssicherheit für Ihr Eigentum: Präzise Vermessung durch staatlich befugte Experten

„Wenn Sie Grundstücke teilen oder zusammenlegen wollen, benötigen Sie eine Teilungsurkunde. Dabei sind die behördlichen Vorschriften zu beachten. Abhängig von den bestehenden Grundstücksgrenzen (unvermessen, vermessen, rechtsverbindlich) führen wir Verhandlungen mit den Nachbarn und vermessen die Grenzpunkte. AVT unterstützt Sie von der Planung bis zur fertigen Teilungsurkunde und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.“

Teilung, Vereinigung von Grundstücken

„Wenn Sie Grundstücke teilen oder zusammenlegen wollen, benötigen Sie eine Teilungsurkunde. Dabei sind die behördlichen Vorschriften zu beachten. Abhängig von den bestehenden Grundstücksgrenzen (unvermessen, vermessen, rechtsverbindlich) führen wir Verhandlungen mit den Nachbarn und vermessen die Grenzpunkte. AVT unterstützt Sie von der Planung bis zur fertigen Teilungsurkunde und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.“

Grundgrenzen und Grenzvermessung

Eine genaue Grenzvermessung ist wichtig, wenn Sie in Grenznähe bauen oder Zäune und Mauern erneuern möchten. Auch bei der Wiederherstellung von Grenzsteinen unterstützen wir Sie mit präzisen Messungen. Vermeiden Sie Konflikte und sichern Sie sich die korrekten Grenzverläufe.

Eine genaue Grenzvermessung ist wichtig, wenn Sie in Grenznähe bauen oder Zäune und Mauern errichten möchten. Auch bei der Wiederherstellung von Grenzsteinen unterstützen wir Sie mit präzisen Messungen. Vermeiden Sie Konflikte und sichern Sie sich die korrekten Grenzverläufe.

Grenzstreitigkeiten lösen

Kommt es zu einem Grenzstreit, kann AVT als Vermittler helfen. Mit unserem Know-how analysieren wir Vermessungsurkunden, Fotos und Dokumente, um den Konflikt zu lösen. Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Verhandlungsgeschick oder mit der Erstellung von Gutachten.

Gutachten

Sollte ein Grenzstreit vor Gericht gehen, stellt AVT Ihnen erfahrene, gerichtlich zertifizierte und beeidete Sachverständige zur Seite. Unsere Gutachter Dipl.-Ing. Trefalt, Siegele und Markowski bieten Ihnen umfassende Unterstützung und sorgen dafür, dass der Prozess effizient und zügig voranschreitet.

Sollte ein Grenzstreit vor Gericht gehen, stellt AVT Ihnen erfahrene, gerichtlich zertifizierte Gutachter zur Seite. Unsere Sachverständigen Dipl.-Ing. Trefalt, Siegele und Markowski bieten Ihnen umfassende Unterstützung und sorgen dafür, dass der Prozess effizient und zügig voranschreitet.

Schlussvermessung von Bauprojekten

Insbesondere für Verkehrswege und Wasserbauanlagen (Land und Gemeinden), aber auch für das private Bauprojekt:

Beginnend bei der Grundlagenerstellung für die Einlöseverhandlungen bis zur Schlussvermessung für die Wiederherstellung der Grundbuchsordnung erbringt die AVT gerne und zeitnah alle Arbeiten für Sie.

Bestandsaufnahme

Für eine erfolgreiche Bauplanung benötigen Sie genaue Grundstücksdaten, Höhenangaben und Grundgrenzen. AVT führt exakte Bestandsaufnahmen durch und erfasst alle relevanten Informationen wie Katasterdaten und Leitungsverläufe. Mit modernster Technik wie GPS und Laserscannern stellen wir sicher, dass Ihr Bauvorhaben auf sicheren Grundlagen steht.

Für eine erfolgreiche Bauplanung benötigen Sie genaue Grundstücksdaten und Höhenangaben. AVT führt exakte Bestandsaufnahmen durch und erfasst alle relevanten Informationen wie Katasterdaten und Leitungsverläufe. Mit modernster Technik wie GPS und Laserscannern stellen wir sicher, dass Ihr Bauvorhaben auf sicheren Grundlagen steht.

Bauordnung

In Österreich ist die Bauordnung Sache der Bundesländer. Bei Bauprojekten in ganz Österreich und Deutschland (Bayern) unterstützt die AVT Sie mit der Einreichung des Lageplans gemäß der jeweiligen Bauordnung. Unser Vermessungsteam sorgt dafür, dass alle Grenzabstände und Gebäudehöhen exakt eingehalten werden.

Prüfsachverständiger

Grund und Boden sind wertstabile Güter, und die exakte Vermessung ist entscheidend für den Erfolg Ihres Bauvorhabens. Als Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen begleiten wir Ihr Projekt von der Planung bis zur Fertigstellung. Unser Fokus liegt auf exakter Vermessung, termingerechter Abwicklung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Mit Dipl.-Ing. (FH) Martin Köhler als Prüfsachverständiger der Bayerischen Ingenieurkammer (Bau) sichern wir die Qualität Ihres Bauvorhabens und übernehmen Kontrollaufgaben sowie die Einmessung zur Übernahme in die Digitale Flurkarte (DFK).

Vertrauen Sie auf unsere Expertise für eine rechtssichere und präzise Vermessung – von der Planung bis zur Schlussvermessung.

Haeufig gestellte Fragen

Toggle Was kostet eine Katastervermessung in Tirol?

Die Kosten einer Katastervermessung haengen von der Grundstuecksgroesse, der Anzahl der Grenzpunkte und der Gelaendebeschaffenheit ab. Fuer eine einfache Grenzfeststellung in Tirol beginnen die Kosten bei ca. 1.500 EUR. Kontaktieren Sie Ihren naechsten AVT-Standort fuer ein individuelles Angebot.

Toggle Wann brauche ich eine Katastervermessung?

Eine Katastervermessung ist erforderlich bei Grundstuecksteilung, Vereinigung von Grundstuecken, Grenzstreitigkeiten, Bauvorhaben (Lageplan nach TBO §31), Grundbuchbereinigungen und Mappenberichtigungen. In Tirol ist sie gesetzlich vorgeschrieben, wenn Grundstuecksgrenzen veraendert werden.

Toggle Wie lange dauert eine Katastervermessung?

Die Feldarbeit dauert in der Regel 1-2 Tage. Die anschliessende Planausarbeitung und behoerdliche Einreichung nehmen zusaetzlich 2-4 Wochen in Anspruch. Bei komplexen Faellen (viele Grenzpunkte, schwieriges Gelaende) kann es laenger dauern.

Toggle Was ist der Unterschied zwischen Grenzkataster und Grundsteuerkataster?

Der Grenzkataster enthaelt rechtsverbindliche Grundstuecksgrenzen mit hoher Genauigkeit. Der Grundsteuerkataster (historisch) dient der Steuerberechnung und hat geringere Genauigkeit. Bei einer Katastervermessung werden Grundstuecke in den Grenzkataster ueberfuehrt, was Rechtssicherheit schafft.

Toggle Brauche ich einen Teilungsplan fuer mein Grundstueck?

Ja, wenn Sie ein Grundstueck teilen moechten (z.B. fuer Verkauf oder Bebauung). Ein Teilungsplan muss von einem Ingenieurkonsulenten fuer Vermessungswesen erstellt und beim Vermessungsamt eingereicht werden. AVT uebernimmt den gesamten Prozess — von der Vermessung bis zur Grundbucheintragung.

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